Menschenrechte vs. Studiengebühren
internationaler pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte, artikel 13:
“die Vertragsstaaten erkennen an, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...] der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.“
- völkerrechtlicher vertrag
- am 9. oktober 1968 unterzeichnet
- am 17. dezember 1973 vorbehaltlos ratifiziert
- am 3. januar 1976 in kraft getreten.
- alle bundesländer haben dem beitritt zugestimmt
- durch vertragsgesetz vom 23. november 1973 formelles bundesgesetz
- http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Menschenrechte/ Download/IntSozialpakt.pdf
Quelle: SIGINT 2010: Folien des Vortrags zu freier Musikkultur – OpenMusicContest.org

