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Menschenrechte vs. Studiengebühren

internationaler pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte, artikel 13:

“die Vertragsstaaten erkennen an, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...] der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß.

  • völkerrechtlicher vertrag
  • am 9. oktober 1968 unterzeichnet
  • am 17. dezember 1973 vorbehaltlos ratifiziert
  • am 3. januar 1976 in kraft getreten.
  • alle bundesländer haben dem beitritt zugestimmt
  • durch vertragsgesetz vom 23. november 1973 formelles bundesgesetz
  • http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Menschenrechte/ Download/IntSozialpakt.pdf

Quelle: SIGINT 2010: Folien des Vortrags zu freier Musikkultur – OpenMusicContest.org

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